Bereits seit mehreren Jahren liefert sich Prinz Harry (39) vor Gericht eine erbitterte Schlacht gegen britische Boulevardmedien, denen er unter anderem das Abhören von Telefongesprächen und weitere Bespitzelungsmaßnahmen vorwirft. In dem derzeit laufenden Verfahren gegen den Medienkonzern News Group Newspapers (NGN), der unter anderem das Boulevardblatt “The Sun” herausgibt, kam er nun in Erklärungsnöte.
Wie unter anderem die “Daily Mail” und die BBC berichten, forderte NGN in einer vorläufigen Anhörung am Donnerstag (27. Juni) den Richter Timothy Fancourt dazu auf, den Duke of Sussex und sein Anwaltsteam anzuweisen, eine Reihe von Dokumenten vorzulegen, die möglicherweise für den Fall relevante Beweise enthalten könnten. Dazu sollen unter anderem Nachrichten gehören, die Prinz Harry mit J. R. Moehringer (59), dem Ghostwriter seiner Autobiografie “Reserve” (engl. “Spare”), ausgetauscht habe.
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“Schockierende” Vernichtung potenzieller Beweise
Dem Rechtsbeistand NGNs zufolge sollen diese über den Messengerdienst Signal ausgetauschten Nachrichten vor dem Erscheinen der Autobiografie im Jahr 2023 gelöscht worden sein. In einem Statement empörte sich dieser laut “Daily Mail” über angebliche Verschleierungsmanöver der royalen Gegenseite. Es sei “schockierend und außergewöhnlich”, dass der Kläger diese Beweise “absichtlich vernichtet” habe. Auch sei zu erklären, warum mehrere Hotmail-Konten, die Prinz Harry in der Vergangenheit nutzte, mittlerweile nicht mehr zugänglich seien.
Richter fordert “umfassendere Untersuchung” royaler Textnachrichten
Der Richter ging auf die Forderung NGNs ein und bestätigte, dass der Nachrichtenaustausch zwischen dem Prinzen und seinem Ghostwriter für den Fall durchaus interessant sein könnte. “Ich habe beunruhigende Beweise dafür gesehen”, so Fancourt, “dass eine große Anzahl potenziell relevanter Dokumente und vertraulicher Nachrichten zwischen dem Herzog und dem Ghostwriter von ‘Spare’ irgendwann zwischen 2021 und 2023 vernichtet wurden”.
Da jedoch unklar sei, was genau mit den mutmaßlich verschwundenen Nachrichten geschehen sei, müsse die Sache “durch eine Zeugenaussage des Klägers selbst geklärt werden”. Zudem ordnete der Richter eine umfassendere Durchsuchung des Laptops Prinz Harrys und seiner SMS- und Whatsapp-Nachrichten an, um seine Kommunikation zwischen 2005 und 2023 zu durchleuchten.
(tj/spot)
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