Corona-Impfkampagne nimmt Fahrt auf: Das muss man nun wissen

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Die Corona-Schutzimpfung ist für Millionen Menschen in greifbare Nähe gerückt. / Quelle: Studio Romantic/Shutterstock.com

Es geht voran: Das Bundeskabinett hat die Verordnung über Rechte von Geimpften und Genesenen in der Pandemie beschlossen. Zudem ist seit Montag eine Impfung für Millionen Menschen in greifbare Nähe gerückt. Was es jetzt zu wissen gibt.

Welche Lockerungen bekommen Geimpfte?

Laut eines Entwurfs von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (55) soll für Geimpfte und Genesene keine Ausgangssperre mehr gelten, zudem sollen die Kontaktbeschränkungen aufgehoben werden. Die Verordnung wurde am Dienstag im Bundeskabinett beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen allerdings noch zustimmen. In Bayern sollen die geplanten Lockerungen schon zum 6. Mai eingeführt werden. Bis auf Hamburg hatten alle Bundesländer bereits Lockerungen beschlossen oder umgesetzt. In NRW etwa müssen Geimpfte oder Genesene keinen negativen Schnelltest mehr vorweisen, um den Einzelhandel zu betreten. Im Saarland können sie ohne Test zum Friseur. Zudem entfällt die Quarantänepflicht nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet.

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Was ändert sich auch trotz Impfung nicht?

Was vorerst nicht zur Diskussion steht: Abstandsgebot und Maskenpflicht, beides gilt weiterhin für alle.

Geimpfte oder Genesene können Corona also nicht weitergeben?

Laut ersten Studien verhindert die Impfung großenteils, dass das Virus an andere weitergegeben werden kann. Laut Robert Koch-Institut ist das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, “geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen”.

Was ist zwischen der ersten und zweiten Impfdosis zu beachten?

Den Impfstoffen Biontech und Astrazeneca sind mittels Studien eine hohe Schutzwirkung bereits ab der ersten Dosis bescheinigt worden. Das Risiko einer schweren Covid-19-Erkrankung war bei einer schottischen Studie nach der Astrazeneca-Impfung um 94 Prozent niedriger, bei einer Impfung mit dem Stoff von Biontech/Pfizer waren es 85 Prozent. Dennoch gilt Vorsicht: Der Erstgeimpfte kann das Virus weiterhin übertragen. Die volle Wirksamkeit der Impfung entfaltet sich demnach frühestens eine Woche nach der zweiten Dosis. Eine britische Studie zeigte: Wer sich nach der ersten Dosis mit dem Coronavirus infiziert, gibt die Infektion zwischen 38 und 49 Prozent weniger wahrscheinlich an andere Haushaltsmitglieder weiter als Ungeimpfte. Somit hilft schon die Erstdosis bei der Eindämmung der Pandemie – sicher sind der Erstgeimpfte und sein Umfeld aber noch nicht.

Ab wann gilt man als “vollständig geimpft”?

Ab dem 15. Tag nach der zweiten Spritze gilt man als “vollständig geimpft”.

Wer darf sich jetzt impfen lassen?

Viele Bundesländer haben am Montag die Corona-Impfungen für die dritte Prioritätsgruppe freigegeben, dazu zählen unter anderem Personen über 60 Jahren, Mitarbeiter des Lebensmitteleinzelhandels und Menschen mit Vorerkrankungen. Wer genau in die Gruppe 3 fällt, listet die Bundesregierung auf ihrer Homepage auf.

(mia/spot)

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