Europawahl erstmals ab 16 Jahren: Ein Leitfaden für Erstwähler

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Am 9. Juni findet die Europawahl statt. Erstmals dürfen auch 16-Jährige ihre Stimme abgeben. / Source: PhotoSGH/Shutterstock.com
Am 9. Juni findet die Europawahl statt. Erstmals dürfen auch 16-Jährige ihre Stimme abgeben. / Source: PhotoSGH/Shutterstock.com

Die Europawahl 2024 markiert einen historischen Meilenstein in der europäischen Demokratie: Erstmals dürfen in Deutschland Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Dadurch soll die politische Beteiligung junger Menschen gefördert werden und ihre Interessen stärker in die europäische Politik eingebracht werden. Doch die erste Wahl kann verwirrend sein: Was gibt es zu beachten? Was ist bei der Stimmabgabe nicht erlaubt? Hier gibt es einen Leitfaden für Erstwählerinnen und Erstwähler.


Wer darf wählen?

In Deutschland findet die Europawahl am 9. Juni 2024 statt. Wer an diesem Tag 16 Jahre oder älter ist, die deutsche oder eine andere EU-Bürgerschaft hat und am Hauptwohnsitz ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf an diesem Tag wählen gehen.

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Im Wählerverzeichnis des eigenen Wahlbezirks oder der Gemeinde sollte im Normalfall jeder stehen, der hier gemeldet ist und das nötige Mindestalter erreicht hat. Alle benötigten Unterlagen werden im Vorfeld per Post zugeschickt. In der Wahlbenachrichtigung findet sich auch die genaue Adresse des Wahllokals.

Wer wird gewählt?

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt – insgesamt 720. Auf Abgeordnete aus Deutschland fallen 96 Mandate. Mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel geht die Stimme aber nicht an eine bestimmte Kandidatin oder einen Kandidaten, sondern an die Wahlliste einer Partei. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Personen kann sie in das Europäische Parlament entsenden.

In Deutschland stehen dieses Jahr insgesamt 34 Parteien zur Wahl. Da es bei der Europawahl im Gegensatz zur Bundestagswahl keine Fünf-Prozent-Hürde gibt, haben auch kleine Parteien eine Chance auf einen Sitz im Europäischen Parlament. Einen guten Überblick auf die unterschiedlichen Wahlprogramme bietet der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung.

So läuft der Wahlgang ab

Wer nicht vorab per Briefwahl seine Stimme abgegeben hat, muss am Wahltag (Sonntag, 9. Juni) zwischen 8 und 18 Uhr das zugeteilte Wahllokal aufsuchen. Nicht vergessen sollte man: die Wahlbenachrichtigung und einen Personalausweis oder Reisepass.

Die Wahlhelferinnen und -helfer vor Ort prüfen, ob der Name im Wählerverzeichnis steht, haken ihn dann ab und händigen einen Stimmzettel sowie Stimmzettelumschlag aus. Darauf stehen alle Parteien, Organisationen oder einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, die an der Europawahl teilnehmen.

Der Wählende geht dann in die Wahlkabine und setzt sein Kreuz. Wichtig ist: Bei der Europawahl haben Wählende nur eine Stimme. Anschließend den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag stecken und verschließen, dann in die Wahlurne bei den Helferinnen und Helfern einwerfen.

Wahlbenachrichtigung verlegt? Kein Problem. Das zugeteilte Wahllokal kann auch auf der Website des Wahlamtes der jeweiligen Kommune ausfindig gemacht werden. Vor Ort reicht dann der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.

Das darf man beim Wählen nicht

Wichtig: Damit es beim Auszählen der Stimmen nicht zu Missverständnissen kommt, sollte auf dem Stimmzettel wirklich nur ein Kreuz gesetzt werden und das so präzise wie möglich. Kritzeleien – wie etwa Smileys auf dem Stimmzettel – können ihn ungültig machen. Auch eine Unterschrift auf dem Wahlzettel ist verboten – damit wäre das Wahlgeheimnis gebrochen und die Stimme ungültig. Möchte man sich nochmal umentscheiden, nicht durchstreichen, sondern das Wahlpersonal nach einem neuen Stimmzettel fragen.

Ungültig wird der Stimmzettel auch, wenn man ihn fotografiert und etwa auf Social Media hochlädt. Auch damit wird das Wahlgeheimnis gebrochen und die Stimme im Zweifel ungültig. Also: besser keine Selfies aus der Wahlkabine!

(ncz/spot)

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