Nur Stunden vor dem großen Finale des Eurovision Song Contests 2024 in Malmö hat die Europäische Rundfunkunion (EBU) am Samstagnachmittag (11. Mai) verkündet, dass der niederländische Act Joost Klein (26) von dem Musikcontest ausgeschlossen wird. Es habe einen Zwischenfall nach dem Auftritt des Musikers im Halbfinale am Donnerstag gegeben, den die schwedische Polizei aufgrund der Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams untersucht. Nun hat sich die zuständige niederländische Rundfunkanstalt Avrotos in einem Statement zu Wort gemeldet, den Vorfall geschildert und ihre Enttäuschung über den Beschluss ausgedrückt.
Disqualifikation von Joost Klein: Das soll vorgefallen sein
“Gegen klar getroffene Vereinbarungen, wurde Joost gefilmt, nachdem er gerade die Bühne verlassen hatte und in den Green Room eilen musste”, heißt es in dem Statement, das unter anderem auf Instagram geteilt wurde. “In diesem Moment hat Joost wiederholt angemerkt, dass er nicht gefilmt werden möchte. Dies wurde nicht respektiert.”
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Klein habe darauf mit einer “drohenden Bewegung” in Richtung der Kamerafrau reagiert, sie aber nicht berührt oder angefasst. Der Vorfall sei anschließend gemeldet worden und werde nun von der EBU und Polizei untersucht, heißt es weiter.
Niederländischer Sender nennt Ausschluss “unangemessen”
Weiter schreibt der Sender, man habe sich in den vergangenen zwei Tagen “ausführlich” mit der EBU besprochen und mehrere Lösungsvorschläge gemacht. “Trotzdem hat sich die EBU dazu entschieden, Joost zu disqualifizieren. Avrotos findet die Strafe sehr schwerwiegend und unangemessen”, heißt es. “Wir stehen für gutes Benehmen, damit keine Missverständnisse aufkommen. Aber wir sind der Meinung, dass ein Ausschluss für diesen Vorfall nicht angemessen ist.”
Abschließend schreibt Avrotos, man sei “sehr enttäuscht und traurig für die Millionen von Fans, die sich auf heute Abend gefreut haben”. “Was Joost der Niederlande und Europa gebracht hat, hätte nicht so enden dürfen.”
EBU-Statment zu Klein-Vorfall nur sehr vage
Die EBU oder die betroffene Kamerafrau selbst haben sich bisher nicht konkret zu den Hintergründen des Vorfalls geäußert. Im Statement der EBU hieß es am Samstagnachmittag: “Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei unserer Veranstaltung und sind bestrebt, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten.” Das Verhalten von Joost Klein gegenüber eines Teammitglieds werde als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln betrachtet.
Joost Klein wollte mit seinem Song “Europapa” beim ESC-Finale antreten, durfte jedoch schon am Freitagabend nicht an der Durchlaufprobe teilnehmen. Er wurde als einer der Favoriten des diesjährigen Contests gehandelt. Das Finale des 68. Eurovision Song Contests findet am heutigen Abend (11. Mai) im schwedischen Malmö statt, allerdings nur noch mit 25 Beiträgen.
(ncz/spot)
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